Wehrdienst
Der brasilianische Staatsbürger zwischen
18 und 45 Jahren hat folgenden Verpflichtungen nachzukommen:
| Sprechzeiten : | Mo-Fr ---10.00 - 14.00 Uhr |
| Tel. Beratung : | an Mo, Mi, Fr ---10.00 - 14.00 Uhr |
| 089 - 21 03 76 - 23 |
Zwischen Januar und Juni des Jahres, in dem der brasilianische Staatsbürger sein 18. Lebensjahr vollendet, hat er sich im Konsulat vorzustellen, um sich für den Wehrdienst erfassen zu lassen. Hierfür sind folgende Dokumente vorzulegen:
1. Brasiliansiche Geburtsurkunde im Original oder beglaubigte Fotokopie, ausgestellt in Brasilien oder von einer brasilianischen Vertretung im Ausland (Botschaft oder Konsulat)
2. brasilianischen Reisepaß,
3. drei Lichtbilder, Format 3x4 cm.
VERLÄNGERUNG DES DOKUMENTS
Bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres hat der brasilianische Staatsbürger, solange er seinen Wohnsitz im Ausland behält, sich jährlich im Konsulat zu melden, um die Verlängerung seines Militärdokuments zu beantragen. Dies kann durch persönliches Erscheinen oder per Post erfolgen. In letzerem Falle ist die Zusendung des Militärdokuments sowie eines frankierten und adressierten Briefumschlags für die Rücksendung des Dokuments erforderlich.
ANTRAG AUF WEHRDIENSTBEFREIUNG
Falls der brasilianische Staatsbürger sich entschließt, seinen Wohnsitz endgültig im Ausland beizubehalten, kann er nach Vollendung seines 31. Lebensjahres die Befreiung vom Wehrdienst beim Verteidigungsministerium in Brasília beantragen.
WICHTIGE HINWEISE FÜR DEN WEHRPFLICHTIGEN
Bei endgültiger Rückkehr nach Brasilien muß sich der Wehrpflichtige bei der Wehr-Erfassungsbehörde seines Wohnortes vorstellen, und das von der brasilianischen diplomatischen Vertretung ausgestellte Militärdokument vorlegen, um das endgültige Dokument zu erhalten.
