Überführung von Verstorbenen
| Sprechzeiten : | Mo-Fr 10.00 - 14.00 Uhr |
| Tel. Beratung : | an Mo, Mi, Fr ---10.00 - 14.00 Uhr |
| 089 - 21 03 76 - 22 |
Die unten aufgeführten und gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen werden kostenlos beglaubigt. Die Unterschriften der jeweils unterzeichneten Beamten sollten mit Stempel oder Blockschrift wiederholt werden, da diese zu beglaubigen sind.
1. Leichenpaß (Laisserpasser mortuaire), ausgestellt von dem zustãndigen
Bestattungsamt
2. Sterbeurkunde (internationale Urkunde in portugiesischer Sprache, ausgestellt von dem zuständigen Standesamt)
3. Verzinkter Sarg oder Urne (Nähere Auskünfte erteilt das Bestattungsamt)
4. Ärztliches Attest (mit Angabe der Sterbeursache)
5. In Brasilien muß der Zollbehörde der Friedhofsplatz nachgewiesen werden, wohin die Überführung erfolgen soll.
Stand : 09/05
