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Passabteilung

 

ACHTUNG:

Seit dem 1. Juni 2009 werden vom Brasilianischen Generalkonsulat in München ausschließlich Reisepässe mit biometrischen Daten („blaue Reisepässe“) ausgestellt.

Wegen des großen Andrangs in der Paßabteilung und eine dringend erforderlichen Bearbeitungsbeschleunigung wird der Publikumsverkehr in der genannten Abteilung ab dem
3. August 2009 unter Abgabe einer Wartenummer bis 13:30 Uhr erfolgen.

Wir bitten um Verständnis!

 

 

 

VERLORENER, GESTOHLENER ODER BESCHÄDIGTER REISEPASS

 

1. Füllen Sie das Onlineformular vollständig aus: https://scedv.serpro.gov.br. Wenn das Formular ausgefüllt und abgesendet wurde, drücken Sie das Antragsprotokoll aus und unterschreiben Sie in das vorgegebene Feld.

Achtung: Wenn Sie diesen Link besuchen und die Meldung "Es besteht ein Problem mit dem Sicherheitszertifikat der Webseite" bekommen, können Sie bedenkenlos fortfahren.

Der Grund dafür ist, daß das Sicherheitszertifikat noch nicht für die Browser Internet Explorer und Mozilla Firefox, u.A, freigegeben wurde.

2. Bestätigung des Vorfalls durch die Polizei zusenden (Verlustanzeige);

 

3. Brasilianisches Identitätsdokument: Personalausweis, Geburts- oder Heiratsurkunde;

 

4. Original des Brasilianischen Militärdokuments für Männer zwischen 18 und 45 Jahren;

 

5. Nachweis über die Erfüllung der Wahlpflicht („ quitação eleitoral “), das entsprechende Formular kann auf der Webseite des Oberen Wahlgerichtes „Tribunal Superior Eleitoral“ unter www.tse.gov.br heruntergeladen werden (klicken auf “serviços ao eleitor” und dann “quitação eleitoral” ausdrucken) . Der Reisepass kann auch ohne diesen Nachweis ausgestellt werden, enthält dann allerdings einen Vermerk auf Seite 6 od. 7 mit der Aufforderung, Versäumnisse bei der zuständigen Wahlbehörde zu regeln (sowie eine kopie des Dokumentes);

 

6. Gebühr bei Selbstabholung: EU 136,00 in bar (bei Barzahlung bitte persönlich erscheinen), per "POSTEXPRESSBRIEF" oder per Überweisung.

Bei Überweisung bitte nur diese Gebühr OHNE den zusätzlichen Betrag für die Postzusendung einzahlen und den Überweisungsauftrag einreichen (s. Vorlage unten!).

Der Reisepass wird erst ausgestellt, nachdem die Gebühr auf unserem Konto eingegangen ist.

Bankdaten : Begünstigter: Brasilianisches Generalkonsulat , Bank: Dresdner Bank AG,

Konto Nr.: 03494 59700 , BLZ: 70080000

-> Kopie des Überweisungsauftrags zusenden, sonst kann sich die Passausstellung verzögern!!!

WICHTIG : Beim Überweisungsauftrag geben Sie den Verwendungszweck Reisepass + Name des Reisepassinhabers (z.B. José T. M. Silva) an.

7. Bei gewünschter postalischer Zustellung : Senden Sie uns zusätzlich zu dem Überweisungsauftrag noch Euro 3,50 in Briefmarken für die Zusendung per Einschreiben zu. Bitte zahlen Sie diesen postalischen Betrag nicht zusammen mit der Gebühr des Passes!

 

8. Bei fehlenden Unterlagen wird alles zurückgesendet!!!

Das Konsulat haftet nicht für auf dem Postweg verloren gegangene Dokumente bzw. im Briefumschlag beigefügtes Bargeld!

Zusätzliche Hinweise:

Wichtige Hinweise:  

a. Fotokopien dürfen unbeglaubigt sein!

b. Das Generalkonsulat von Brasilien übernimmt keine Verantwortung bei Verlust oder Beschädigung von Dokumenten, die per Post versandt wurden!

c. Die Passabteilung bemüht sich, den neuen Pass so schnell wie möglich auszustellen. Die Bearbeitung kann aber erst erfolgen, nachdem die kompletten Unterlagen bei uns vorliegen.

d. Bitte kontrollieren Sie sofort die Angaben auf Ihrem neuen Reisepaß und unterschreiben Sie auf Seite 1. Denn der Reisepass ist nur mit Unterschrift des Passinhabers gültig ! Die Reisepässe, die binnen 90 Tage nach Ausstellung nicht abgeholt werden, werden entwertet.

e. Brasilianische Staatsbürger müssen den brasilianischen Grenzbehörden bei der Ein- und Ausreise einen brasilianischen Reisepass vorlegen, auch wenn sie noch eine weitere Nationalität besitzen!

Stand: Jun 2009