Namensänderung nach der Eheschliessung
Korrespondenz richten an:
Brasilianisches Generalkonsulat
ABTEILUNG: EHEREGISTRIERUNG
Sonnenstr. 31
80331 München
| Sprechzeiten : | Mo bis Fr von 10.00 - 14.00 Uhr |
| Tel. Beratung : | Mo, Mi und Fr von 10.00 - 14.00 Uhr |
| 089 - 21 03 76 - 14 | |
| reg.de.casamento@consbras-munique.de |
Für die Namensänderung im Reisepass infolge einer Eheschliessung ist folgendes erforderlich:
1. Brasilianische Heiratsurkunde oder, wenn die Ehe ausserhalb Brasiliens geschlossen wurde, die von einem brasilianischen Konsulat / einer Botschaft ausgestellte Heiratsurkunde;
2. Reisepass.
Die Namensänderung auf biometrische Pässe kann nicht vorgenommen werden. Sie müssen einen neuen Pass beantragen! Bitte die Informationen bei der zuständigen Abteilung entnehmen (Passabteilung!).
3. Vollständige Anschrift in Deutschland mit Telefonnummer;
4. Konsularische Gebühren:
| Namensänderung im noch gültigen Reisepass nach der Eheschliessung | EUR 4,25 |
| Portogebühren/Einschreiben für den Reisepass (in Briefmarken) | EUR 3,50 |
5. Zahlungsmöglichkeiten:
a) Barzahlung (persönliche Vorsprache erforderlich);
b) Per POSTEXPRESSBRIEF, ohne Gewähr;
c) Banküberweisung: Bei der Banküberweisung dürfen nur die konsularischen Gebühren überwiesen werden. Die Portogebühren bitten wir mit dem Reisepass auf dem Postweg zuzusenden.
| Begünstigter: | BRASILIANISCHES GENERALKONSULAT MÜNCHEN |
| Kreditinstitut: | DRESDNER BANK |
| Konto-Nr des Begünstigten.: | 03 494 59 700 |
| Bankleitzahl: | 700 80 000 |
| Verwendungszweck: | Namensänderung im Reisepass nach der Eheschliessung |
BITTE BEACHTEN:
WIR BITTEN EINE KOPIE DES ÜBERWEISUNGSSCHEINS DEN DOKUMENTEN BEIZULEGEN.
DIE NAMENSÄNDERUNG IM REISEPASS IST ERST MÖGLICH, WENN DIE GEBÜHREN AUF UNSEREM KONTO EINGEZAHLT WURDEN. DIES KÖNNTE MEHR ZEIT IN ANSPRUCH NEHMEN.
