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Namensänderung nach der Eheschliessung

 

Korrespondenz richten an:

Brasilianisches Generalkonsulat

ABTEILUNG: EHEREGISTRIERUNG

Sonnenstr. 31

80331 München

 

Sprechzeiten : Mo bis Fr von 10.00 - 14.00 Uhr
Tel. Beratung : Mo, Mi und Fr von 10.00 - 14.00 Uhr
  089 - 21 03 76 - 14
E-mail reg.de.casamento@consbras-munique.de

 

Für die Namensänderung im Reisepass infolge einer Eheschliessung ist folgendes erforderlich:

1. Brasilianische Heiratsurkunde oder, wenn die Ehe ausserhalb Brasiliens geschlossen wurde, die von einem brasilianischen Konsulat / einer Botschaft ausgestellte Heiratsurkunde;

2. Reisepass.

Die Namensänderung auf biometrische Pässe kann nicht vorgenommen werden. Sie müssen einen neuen Pass beantragen! Bitte die Informationen bei der zuständigen Abteilung entnehmen (Passabteilung!).

3. Vollständige Anschrift in Deutschland mit Telefonnummer;

4. Konsularische Gebühren:

Namensänderung im noch gültigen Reisepass nach der Eheschliessung
EUR 4,25
Portogebühren/Einschreiben für den Reisepass (in Briefmarken)
EUR 3,50

 

5. Zahlungsmöglichkeiten:

a) Barzahlung (persönliche Vorsprache erforderlich);

b) Per POSTEXPRESSBRIEF, ohne Gewähr;

c) Banküberweisung: Bei der Banküberweisung dürfen nur die konsularischen Gebühren überwiesen werden. Die Portogebühren bitten wir mit dem Reisepass auf dem Postweg zuzusenden.

Begünstigter: BRASILIANISCHES GENERALKONSULAT MÜNCHEN
Kreditinstitut: DRESDNER BANK
Konto-Nr des Begünstigten.: 03 494 59 700
Bankleitzahl: 700 80 000
Verwendungszweck: Namensänderung im Reisepass nach der Eheschliessung

 

BITTE BEACHTEN:

WIR BITTEN EINE KOPIE DES ÜBERWEISUNGSSCHEINS DEN DOKUMENTEN BEIZULEGEN.

DIE NAMENSÄNDERUNG IM REISEPASS IST ERST MÖGLICH, WENN DIE GEBÜHREN AUF UNSEREM KONTO EINGEZAHLT WURDEN. DIES KÖNNTE MEHR ZEIT IN ANSPRUCH NEHMEN.