Passabteilung
REISEPASS FÜR MINDERJÄHRIGE |
Auf Grund des großen Andrangs in der Passabteilung und um die Bearbeitungszeiten der auszustellenden Reisepässe zu beschleunigen, wird ab dem 10.05.2010 eine vorheriger Anmeldung benötigt.
Jeder Termin beschränkt sich auf die Passausstellung einer Person. Sollte es sich also um mehr als einen Antragsteller handeln, sind entsprechend weitere Termine erforderlich.
Reisepässe, die nach einer Terminvereinbarung beantragt wurden, können innerhalb von 3 bis 5 Werktagen ausgehändigt werden.
Es empfiehlt sich, dass die Beantragung eines neuen Reisepasses mindestens sechs Monate vor Verfallsdatum erfolgt. Die Vorlage eines Reisetickets oder einer Flugreservierung kann die Passausstellung nicht beschleunigen.
Wir empfehlen bereits die ersten Schritte der Beantragung eines neuen Reisepasses „online“ vorzunehmen (z.B. Ausfüllung des Formulars). Außerdem sollten Sie prüfen, ob die erforderlichen Unterlagen alle vollzählig sind, bevor Sie Ihren Termin im Konsulat wahrnehmen. (Bitte nicht verwechseln: die Ausfüllung des Formulars „online“ hat nichts mit der oben erwähnten Terminvereinbarung zu tun).
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Klicken Sie hier um den Terminkalender zu öffnen.
Wichtige Informationen: - ABGABEFRIST: ca. 20 Arbeitstagen - Die Reservierung oder Kauf eines Flugtickets ist kein Grund zur schnelleren Ausstellung eines Reisepasses. - Wir empfehlen ausdrücklich den neuen Pass 6 Monate vor dem Ablauf des bisherigen zu beantragen! - Die Abgabe der Dokumenten beim Honorarkonsulat in Stuttgart kann zu Verspätungen der Passausstellung führen, da der Pass in München ausgestellt wird. |
1. Gültiger oder abgelaufener Reisepass zusenden (grünes oder blaues Modell). Der alte Pass wird mit dem neuen zurückgegeben.
2. Für die Ausstellung des ersten Reisepasses bitte die brasilianische Geburtsurkunde einreichen, die in Brasilien oder brasilianischem Konsulat bzw. brasilianischer Botschaft ausgestellt wurde.
3. Füllen Sie das Onlineformular vollständig aus: https://scedv.serpro.gov.br. Wenn das Formular ausgefüllt und abgesendet wurde, drücken Sie das Antragsprotokoll aus und beide Eltern müssen in das vorgegebene Feld unterschreiben.
Achtung: Wenn Sie diesen Link besuchen und die Meldung "Es besteht ein Problem mit dem Sicherheitszertifikat der Webseite" bekommen, können Sie bedenkenlos fortfahren.
Der Grund dafür ist, daß das Sicherheitszertifikat noch nicht für die Browser Internet Explorer und Mozilla Firefox, u.A, freigegeben wurde.
Die Eltern müssen eine Fotokopie der Reisepässe einreichen - die Seiten mit den persönlichen Daten und der Unterschrift.
Bei Minderjährigen, deren Eltern geschieden oder nicht verheiratet sind, unterschreibt der Elternteil, der die Elterliche Sorge über das Kind hat und der entsprechende Nachweis wird beigefügt.
4. Ein biometrisches Bild, frontal mit weißen Hintergrund. Das bild kann auch im Konsulat gemacht werden.
5. Gebühr: EU 68,00 Euro
a) mit EC Karte hier im Konsulat, oder
b) per "POSTEXPRESSBRIEF" oder
c) per Überweisung:
Bei Überweisung bitte nur diese Gebühr OHNE den zusätzlichen Betrag für die Postzusendung einzahlen und den Überweisungsauftrag einreichen (s. Vorlage unten!).
Der Reisepass wird erst ausgestellt, nachdem die Gebühr auf unserem Konto eingegangen ist.
Bankdaten : Begünstigter: Brasilianisches Generalkonsulat , Bank: Dresdner Bank AG ,
Konto Nr.: 03494 59700 , BLZ: 70080000
-> Kopie des Überweisungsauftrags zusenden, sonst kann sich die Passausstellung verzögern!!!
WICHTIG : Beim Überweisungsauftrag geben Sie den Verwendungszweck – Reisepass+ Name des Reisepassinhabers (z.B. José T. M. Silva) an.
6. Euro 3,50 in Briefmarken für die gewünschte postalische Zustellung: Senden Sie uns zusätzlich zu dem Überweisungsauftrag noch Briefmarken für die Zusendung per Einschreiben zu. Bitte zahlen Sie diesen postalischen Betrag nicht mit der Gebühr des Passes zusammen!
7. Bei fehlenden Unterlagen wird alles zurückgesendet!!!
Das Konsulat haftet nicht für auf dem Postweg verloren gegangene Dokumente!
Zusätzliche Hinweise:
a. Fotokopien müssen beglaubigt sein!
b. Das Generalkonsulat von Brasilien übernimmt keine Verantwortung bei Verlust oder Beschädigung von Dokumenten, die per Post versandt wurden!
c. Die Passabteilung bemüht sich, den neuen Pass so schnell wie möglich auszustellen. Die Bearbeitung kann aber erst erfolgen, nachdem die kompletten Unterlagen bei uns vorliegen.
d. Bitte kontrollieren Sie sofort die Angaben auf Ihrem neuen Reisepaß und unterschreiben Sie auf Seite 1. Denn der Reisepass ist nur mit Unterschrift des Passinhabers gültig! Die Reisepässe, die binnen 90 Tage nach Ausstellung nicht abgeholt werden, werden entwertet.
e. Brasilianische Staatsbürger müssen den brasilianischen Grenzbehörden bei der Ein- und Ausreise einen brasilianischen Reisepass vorlegen, auch wenn sie noch eine weitere Nationalität besitzen! Dies gilt auch für Minderjährige, die hier geboren sind, seien sie in unserem Konsulat schon registriert oder nicht.
f. Reisegenehmigung für minderjährige brasilianische Staatsangehörige: Minderjährige, die nicht in Begleitung der Eltern oder nur mit einem Elternteil von Brasilien ausreisen, benötigen eine Reisegenehmigung (bitte Formular in der Homepage nachsehen: www.consbras-munique.de ).
Stand: Jun. 2009

