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Passabteilung

REISEPASS FÜR ERWACHSENE

 

Auf Grund des großen Andrangs in der Passabteilung und um die Bearbeitungszeiten der auszustellenden Reisepässe zu beschleunigen, wird ab dem 10.05.2010 eine vorheriger Anmeldung benötigt.

Jeder Termin beschränkt sich auf die Passausstellung einer Person. Sollte es sich also um mehr als einen Antragsteller handeln, sind entsprechend weitere Termine erforderlich.

Reisepässe, die nach einer Terminvereinbarung beantragt wurden, können innerhalb von 3 bis 5 Werktagen ausgehändigt werden.

Es empfiehlt sich, dass die Beantragung eines neuen Reisepasses mindestens sechs Monate vor Verfallsdatum erfolgt. Die Vorlage eines Reisetickets oder einer Flugreservierung kann die Passausstellung nicht beschleunigen.

Wir empfehlen bereits die ersten Schritte der Beantragung eines neuen Reisepasses „online“ vorzunehmen (z.B. Ausfüllung des Formulars). Außerdem sollten Sie prüfen, ob die erforderlichen Unterlagen alle vollzählig sind, bevor Sie Ihren Termin im Konsulat wahrnehmen. (Bitte nicht verwechseln: die Ausfüllung des Formulars „online“ hat nichts mit der oben erwähnten Terminvereinbarung zu tun).

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Klicken Sie hier um den Terminkalender zu öffnen.

 

Wichtige Informationen:

- ABGABEFRIST: ca. 20 Arbeitstagen

- Die Reservierung oder Kauf eines Flugtickets ist kein Grund zur schnelleren Ausstellung eines Reisepasses.

- Wir empfehlen ausdrücklich den neuen Pass 6 Monate vor dem Ablauf des bisherigen zu beantragen!

- Die Abgabe der Dokumenten beim Honorarkonsulat in Stuttgart kann zu Verspätungen der Passausstellung führen, da der Pass in München ausgestellt wird.

 

1) Gültiger oder abgelaufener Reisepass. Der alte Pass wird mit dem neu ausgestellten Pass zurückgegeben.

2) Bei Namensänderung im neuen Pass erbitten wir eine Kopie der brasilianischen Heiratsurkunde („certidão de casamento”), die entweder in Brasilien oder von brasilianischen Konsulaten oder Botschaften ausgestellt wurde.

Falls der Mädchenname im neuen Reisepass beibehalten wird, legen Sie bitte eine Kopie der ausländischen Heiratsurkunde bei.

3) Füllen Sie das Onlineformular vollständig aus: https://scedv.serpro.gov.br. Wenn das Formular ausgefüllt und abgesendet wurde, drücken Sie das Antragsprotokoll aus und unterschreiben Sie in das vorgegebene Feld.

Achtung: Wenn Sie diesen Link besuchen und die Meldung "Es besteht ein Problem mit dem Sicherheitszertifikat der Webseite" bekommen, können Sie bedenkenlos fortfahren.

Der Grund dafür ist, daß das Sicherheitszertifikat noch nicht für die Browser Internet Explorer und Mozilla Firefox, u.A, freigegeben wurde.

4) Ein biometrisches Bild, frontal mit weißen Hintergrund. Das bild kann auch im Konsulat gemacht werden.

5) Original des Brasilianischen Militärdokuments (nur für Männer zwischen 18 und 45 Jahren).

6) Nachweis über die Erfüllung der Wahlpflicht („ quitação eleitoral “), das entsprechende Formular kann auf der Webseite des Oberen Wahlgerichtes „Tribunal Superior Eleitoral“ unter www.tse.gov.br heruntergeladen werden (klicken auf “serviços ao eleitor” und dann “quitação eleitoral” ausdrucken). Der Reisepass kann auch ohne diesen Nachweis ausgestellt werden, enthält dann allerdings einen Vermerk mit der Aufforderung, Versäumnisse bei der zuständigen Wahlbehörde zu regeln.

7) Gebühr EU 68,00:

•  " POSTEXPRESSBRIEF " oder

•  per Überweisung.

Bei Überweisung bitte nur diese Gebühr, d.h. ohne den zusätzlichen Betrag für die Postzusendung , einzahlen und den Überweisungsauftrag einreichen (s. Vorlage hinten!).

Der Reisepass wird erst ausgestellt, nachdem die Gebühr auf unserem Konto eingegangen ist!

 

Bankdaten : Begünstigter: Brasilianisches Generalkonsulat , Bank: Dresdner Bank AG ,

Konto Nr.: 03494 59700 , BLZ: 70080000 (Überweisungsauftrag zusenden!)

 

->>>KOPIE DER ÜBERWEISUNG BEILEGEN! Ansonsten können wir Ihren Antrag nicht bearbeiten und die Bearbeitung wird deshalb verzögert.

 

WICHTIG : Beim Überweisungsauftrag geben Sie den Verwendungszweck (->Reisepass) und Name des Reisepassinhabers (-> z.B. José T. M. Silva) an.

8. Bei gewünschter postalischer Zustellung des alten bzw. neuen Passes: Senden Sie uns zusätzlich zu dem Überweisungsauftrag noch Euro 3,50 in Briefmarken für die Zusendung per Einschreiben zu. Bitte zahlen Sie diesen postalischen Betrag nicht mit der Gebühr des Passes zusammen!

Das Konsulat haftet nicht für auf dem Postweg verloren gegangene Dokumente bzw. im Briefumschlag beigefügtes Bargeld!

9. Bei fehlenden Unterlagen wird alles zurückgesendet!!!

 

Schreiben Sie Passabteilung auf dem Umschlag, damit es gesichert ist, dass wir Ihren Brief erhalten. Vielen Dank!

 

Zusätzliche Hinweise:

a. Fotokopien dürfen unbeglaubigt sein.

b. Das Generalkonsulat von Brasilien übernimmt keine Verantwortung bei Verlust oder Beschädigung von Dokumenten, die per Post versandt wurden! Bitte bevorzugen Sie eine Sendung per Express, da diese Sendungsart eine bessere Versicherung bei verlorenen gegangenen Unterlagen anbietet.

c. Die Passabteilung bemüht sich, den neuen Pass so schnell wie möglich auszustellen. Die Bearbeitung kann aber erst erfolgen, nachdem die kompletten Unterlagen bei uns vorliegen.

d. Bitte kontrollieren Sie sofort die Angaben auf Ihrem neuen Reisepaß und unterschreiben Sie auf Seite 1. Denn der Reisepass ist nur mit Unterschrift des Passinhabers gültig! Die Reisepässe, die binnen 90 Tage nach Ausstellung nicht abgeholt werden, werden entwertet.

e. Brasilianische Staatsbürger müssen den brasilianischen Grenzbehörden bei der Ein- und Ausreise einen brasilianischen Reisepass vorlegen, auch wenn sie noch eine weitere Nationalität besitzen!

Stand: Jun 2009