Reisegenehmigung für minderjährige brasilianische Staatsangehörige
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Entsprechend dem Statut für Kinder und Jugendliche (Gesetz Nr. 8.069 vom 13.07.1990), können brasilianische Minderjährige (bis zum 18. Lebensjahr) Brasilien nur verlassen:
1. in Begleitung beider Eltern, oder
2. in Begleitung eines Elternteils mit Genehmigung des anderen Elternteils, oder
3. unbegleitet, mit Genehmigung beider Eltern (bitte, beide Unterschriften beim Notar, und anschließend beim zuständigen Landgericht beglaubigen, auch wenn ein Elternteil brasilianisch ist).
4. mit richterlicher Genehmigung
Dieses Gesetz betrifft alle im Ausland geborenen Kinder eines brasilianischen Elternteils (Vater oder Mutter).
Zur Ausstellung einer Reisegenehmigung sind folgende Schritte erforderlich:
1. Reisegenehmigung vollständig und OHNE RASUR ausfüllen. (Hinweis :Es unterschreibt nur derjenige, der die Genehmigung erteilt. Bitte die gewünschte Gültigkeit oben ausfüllen. Diese Formulare sind nur in portugiesischer Sprache erhältlich)
Achtung: Falls ein Elternteil brasilianisch ist, muss der Minderjährige mit brasilianischem Pass reisen.
2. Zwei Fotos des Minderjährigen, 3 x 4 cm.
3. Zwei Fotokopien des brasilianischen Reisepasses des Minderjährigen, Seiten 1, 2 und 3.
4. Unterschrift des Elternteils, das die Reisegenehmigung erteilt. Bei deutschem Elternteil, muss diese Unterschrift von einem Notar, dann vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.
5. Die Unterschrift des brasilianischen Elternteils kann bei persönlichem Erscheinen durch Vorlage des brasilianischen Reisepasses direkt im Generalkonsulat beglaubigt werden. Brasilianische Staatangehörige die nicht in unserem General-Konsulat vorstellig werden können, müssen ihre Unterschrift beim Notar, und anschließend beim zuständigen Landgericht beglaubigen lassen.
Reise eines unbegleiteten Minderjährigen:
a) falls der Unterzeichnende (Vater oder Mutter die nicht mitreisen) brasilianische Staatsangehörigkeit besitzt, kann seine Unterschrift durch unser General-Konsulat persönlich unter Vorlage des brasilianischen Reisepasses beglaubigt werden. Falls derjenige nicht persönlich erscheinen kann, muss seine Unterschrift von einem Notar, dann vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.
b) falls der Unterzeichnende (Vater oder Mutter die nicht mitreisen) nicht die brasilianische Staatsangehörigkeit besitzt, muss seine Unterschrift durch den Notar, und anschließend beim zuständigen Landgericht beglaubigt werden. Falls beide Eltern unterschreiben (der Minderjährige reisst alleine) und Vater die deutsche, Mutter die brasilianische Staatsangehörigkeit besitzen (oder umgekehrt) müssen beide Unterschriften durch den Notar (Landgericht) beglaubigt werden.
BITTE BEIDE AUSFERTIGUNGEN IN BRASILIEN VORLEGEN!
6. Für die Rücksendung der Reisegenehmigung per Post, bitte einen grossen adressierten und frankierten Umschlag (3,50 Euro=Einschreiben) beilegen.
Bei Nichtbeachtung der obigen Punkte ist die Erstellung einer Reisegenehmigung nicht möglich.
Falls Sie eine Genehmigung für mehr als drei Kinder benötigen, füllen Sie bitte ein nächstes Genehmigungsformular weiter aus.
Für Rückfragen des Konsulats bitten wir Sie, uns Ihre Telefonnummer bei Beantragung der Reisegenehmigung mitzuteilen.
7. Die Beglaubigung der Reisegenehmigung ist gebührenfrei.
Data: 24/04/09
