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Registrierung der Ehe

(Stand: 01.04.2010)

Korrespondenz richten an:

Sprechzeiten : Mo bis Fr von 10.00 - 14.00 Uhr
Tel. Beratung : Mo, Mi und Fr von 10.00 - 14.00 Uhr
  089 - 21 03 76 - 14
E-mail reg.de.casamento@consbras-munique.de

 

REGISTRIERUNG DER EHE

ZUR REGISTRIERUNG IHRER EHE SIND FOLGENDE UNTERLAGEN ERFORDERLICH:

Die Unterlagen sind per Post einzureichen. Erst wenn die Unterlagen dem Generalkonsulat komplett vorliegen, wird - nach etwa 20 Werktagen - die persönliche Vorsprache des brasilianischen Antragstellers/in erforderlich sein.

BITTE BEACHTEN: Auch wenn die Unterlagen persönlich abgegeben werden, können wir die Eheregistrierung nicht am gleichen Tag vornehmen. Die nochmalige Anwesenheit in diesem Konsulat ist demnach erforderlich.

1. Der Antrag(nº 1,2,3,) zur Registrierung der Ehe ist von dem brasilianischen Antragsteller auszufüllen und an das Konsulat zu senden. Hier klicken.

2. Auszug aus dem Heiratseintrag (Internationale Heiratsurkunde) , ausgestellt vom Standesamt in Deutschland. (Muster hier klicken). Im Original einreichen.

Heiratsurkunde ausserhalb von Deutschlands ausgestellt: Die Heiratsurkunde muss durch das Konsulat oder die Botschaft von Brasilien in dem Land, in dem die Ehe geschlossen wurde beglaubigt und durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer ins Portugiesische oder ins Deutsche übersetzt werden. Bitte reichen Sie nur lesbare, beglaubigte Kopien oder das Original ein.

3. Geburtsurkunde des brasilianischen Ehepartners (nur in portugiesischer Sprache) Im Original oder gut lesbare Kopie einreichen.

4.  Geburtsurkunde des ausländischen Ehepartners oder “ Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch”. Sollte das Dokument nicht in deutscher Sprache abgefaßt sein, bitte durch vereidigten Übersetzer ins Deutsche oder ins Portugiesische übersetzen lassen. Im Original oder gut lesbare Kopie einreichen.

5. Fotokopie des brasilianischen Reisepasses ( Seiten 1, 2 ,3,4 ) und des brasilianischen Personalausweises ( VOR- und RÜCKSEITE ).

6. Fotokopie des Reisepasses (Seiten 1 bis 6) oder des Personalausweises des ausländischen Ehepartners (VOR- und RÜCKSEITE).

7. Im Falle einer vorausgegangenen Scheidung, ist es für die brasilianischen Staatsbürger erforderlich, die Heiratsurkunde/Geburtsurkunde mit dem entsprechenden Scheidungsvermerk ode r das ausländische Scheidungsurteil mit Anerkennung der Scheidung durch das Oberste Gericht in Brasília-DF vorzulegen.

8. Scheidungsurkunde des ausländischen Ehepartners. Von brasilianischer Staatsangehörigen geschiedener ausländischer Staatsbürger ist es erforderlich, die Heiratsurkunde mit dem entsprechenden Scheidungsvermerk oder das ausländische Scheidungsurteil mit der Anerkennung der Scheidung durch das Oberste Gericht in Brasília-DF vorzulegen.

9. Sollte der brasilianische Ehepartner verwitwet sein, bitte Sterbeurkunde beilegen und das gilt auch für den ausländischen Ehepartner.

10. Konsularische Gebühren für die Eheregistrierung EURO 17,00

ZAHLUNGSMÖGLICHKEITEN

Ab dem 1. 4. 2010 werden nur noch drei Zahlungsarten möglich sein:

a. Banküberweisung

b. Bareinzahlungen auf das Konto des Brasilianischen Konsulats in München

c. Zahlung per EC-MAESTRO-CARD.

Begünstigter: BRASILIANISCHES GENERALKONSULAT MÜNCHEN
Kreditinstitut: COMMERZBANK AG
Konto-Nr des Begünstigten.: 03 494 59 700
Bankleitzahl: 700 80 000
Verwendungszweck: Eheregistrierung / Zweitschrift von Heiratsurkunden.

Die Ausstellung der Heiratsurkunde wird ca. 30 Tage dauern; diese Frist kann, je nach Anzahl der Antr ä ge, um witere 30 Tage verl ä ngert werden.

BITTE LEGEN SIE DEN DOKUMENTEN EINE KOPIE DES ÜBERWEISUNGSSCHEINS BEI.

BITTE BERÜCKSICHTIGEN SIE, DASS DIE AUSSTELLUNG DER DOKUMENTE ERST DANN MÖGLICH IST, WENN DIE GEBÜHREN AUF UNSEREM KONTO EINGEZAHLT WURDEN.

DIE DOKUMENTEN SOLLTEN NICHT ZUSAMMENGEHEFTET WERDEN!

WICHTIGER HINWEIS
Laut Artikel 32 des Gesetzes 6.015/1973 muss eine vom Brasilianischen Generalkonsulat in München ausgestellten Heiratsurkunde im Standesamt in der die Antragssteller ihren Wohnsitz haben, registriert werden. Erst hierdurch erlangt diese Urkunde ihre Gültigkeit in Brasilien.
Für die Antragssteller, die noch keinen Wohnsitz in Brasilien haben, sollte die Registrierung der Heiratsurkunde in Brasília bei der nachstehend angegeben Anschrift beantragt werden:

CARTÓRIO MARCELO RIBAS
Ed. Venâncio 2000- SCS Quadra 08-BI. B-60
Sala 140 / E – 1º andar
70333-000 Brasília- DF
Tel.: 005561 – (3) 224 – 40 26 / 44 77
Fax: 005561 – (3) 223 – 80 81
E mail: cartoriomribas-df@terra.com.br

Der Antrag für die Registrierung der Heiratsurkunde muss nicht von einem Rechtsanwalt vorgenommem werden.