Namensführung nach der Eheschließung
Gemäss Art. 7 des Einführungsgesetzes zum brasilianischen BGB (l942) gilt das Recht des Wohnsitzes: „das Recht des Landes, in dem die Person ihren Wohnsitz hat, ist massgeblich für den Anfang und das Ende der Rechtsfähigkeit, den Namen, die Geschäftsfähigkeit und die Familienrechte.“
1. Nach Art. 240 des brasilianischen BGB kann die Ehefrau den eigenen Familiennamen, dem/denen des Ehemannes hinzufügen.
In Brasilien wird ein Doppelname
grundsätzlich ohne Bindestrich geführt.
2. Die Ehefrau kann ihren eigenen Familiennamen komplett behalten, ohne den des Ehemannes anzunehmen.
3.Häufig wird der mütterliche Familienname seitens der Ehefrau fortgelassen und der Name des Ehemannes an den Familiennamen des Vaters angefügt. Auch der väterliche Familienname kann fortgelassen und der des Ehemannes an den mütterlichen Familiennamen angefügt werden. Der mütterliche Familienname des Ehemannes kann ebenfalls fortgelassen werden.
4. Es können auch beide Familiennamen der Frau (mütterlicher- und väterlicherseits) fortgelassen und nur der Familienname des Ehemannes geführt werden.
5. Die Verfassungsänderung von 1996 hat im Art. 226, Abs. 5 der Bundesverfassung – veröffentlicht im Jahr 1996 von der Justizbehörde in São Paulo (149/1996) – die Möglichkeiten der Namensführung dahingehend erweitert, dass Mann und Frau hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten in der ehelichen Gemeinschaft gleichgestellt wurden. Durch die Eheschließung wird ihnen das Recht eingeräumt, den Familiennamen des anderen Ehepartners oder auch nur einen Teil des Namens anzunehmen, falls dieses gewünscht wird. Durch die Eheschliessung wird gestattet, dass der Ehepartner den Familiennamen des anderen Ehepartners seinem Familiennamen hinzufügen kann, ohne jedwede Streichung oder Änderung des eigenen Familiennamens. Die einzige gestattete Ausnahme ist die Weglassung des Familiennamens des früheren Ehepartners, wenn dieser bei der Scheidung beibehalten wurde. Bei einer erneuten Eheschliessung wird der Familienname des geschiedenen Ehepartners durch den Familiennamen des neuen Ehepartners ersetzt.
Wichtiger Hinweis:
Alle im Ausland geschlossenen Ehen müssen in den
zuständigen brasilianischen Konsulaten registriert werden.
Die Namensänderung muss im
brasilianischen Reisepass eingetragen werden.
Die endgültige Heiratsurkunde wird vom zuständigen Standesamt in
Brasilien ausgestellt.
Stand: 06/07
