Brasilianische Staatsangehörigkeit
VERFASSUNGSÄNDERUNG Nr. 54 vom 21.09.2007
Als gebürtige Brasilianer werden gemäß geändertem Artikel 12, Abschnitt I, Absatz c, der Verfassung der Föderativen Republik Brasilien von 1988, angesehen:
„c) die im Ausland geborenen Kinder eines brasilianischen Elternteils (Vater oder Mutter) sofern sie in einem brasilianischen Konsulat registriert werden oder in Brasilien ihren Wohnsitz nehmen und zu irgendeinem Zeitpunkt, nach Vollendung der Volljährigkeit (18 Jahre), die Bestätigung der brasilianischen Staatsangehörigkeit beantragen“
Die brasilianische Staatsangehörigkeit wird in Brasilien von einem Bundesrichter bestätigt.
Stand: 03/08
