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Meldebescheinigung

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Nachweis über einen Auslandsaufenthalt (mindestens 1 Jahr) vor der brasilianischen Zollbehörde

Zur Ausstellung einer Meldebescheinigung muß ein brasilianischer Antragsteller diesem Generalkonsulat folgende Unterlagen vorlegen:

1. Fotokopie der ersten 2 Seiten des brasilianischen Reisepasses,

2. Meldebescheinigung, ausgestellt von der deutschen Meldebehörde, unter Angabe des Zeitraumes, in dem der Antragsteller in der Bundesrepublik gemeldet war. BITTE NUR DAS DEUTSCHE ORIGINAL vorlegen.

3. Konsularische Gebühren in Höhe von Euro 12,75.

4. Freiumschlag (frankiert und adressiert) für die Rücksendung der von diesem Generalkonsulat ausgestellten Meldebescheinigung.

ANMERKUNG:

DIE ZUSENDUNG DER UMZUGSGUTLISTE AN DAS KONSULAT IST NICHT ERFORDERLICH, DA DIESE VORSCHRIFT ABGESCHAFFT WURDE.

DIE UMZUGSGUTLISTE MUSS IN BRASILIEN DER “RECEITA FEDERAL” (BRASILIANISCHE ZOLLBEHÖRDE) VORGELEGT WERDEN, UM DAS UMZUGSGUT IN BRASILIEN OHNE ZAHLUNG VON STEUERN IN EMPFANG NEHMEN ZU KÖNNEN.

DIE VON DER ZOLLBEHÖRDE DES BUNDESFINANZMINISTERIUMS GELTENDEN VORSCHRIFTEN BEZÜGICH BESTEUERUNG UND ZOLLFORMALITÄTEN FÜR UMZUGSGUT UND ZEITLICH BEGRENZTER EINFÜHRUNG VON GEPÄCK, KÖNNEN DIREKT ÜBER DAS INTERNET AUF DER HOMEPAGE DER BRASILIANISCHEN ZOLLBEHÖRDE UNTER NACHSTEHENDER E-MAIL-ADRESSE ABGERUFEN WERDEN:

http://www.receita.fazenda.gov.br/aduana