Registrierung einer Geburt
- BRASILIANISCHES-GENERAL KONSULAT
- Sonnenstr. 31
- 80331 München
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SETOR DE REGISTRO DE NASCIMENTO
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Nach brasilianischem Recht werden Kinder brasilianischer Eltern, unabhängig vom Geburtsland , automatisch als brasilianische Staatsbürger geboren. Damit die brasilianische Staatsangehörigkeit rechtswirksam wird, muss die ausländische Geburtsurkunde bei einer konsularischen Vetretung Brasiliens registriert werden. Diese Registrierung ist daher zugleich ein Nachweis der brasilianischen Abstammung und Voraussetzung für die Ausstellung sämtlicher brasilianischer Dokumente.
Brasilien erkennt die Mehrstaatenzugehörigkeit an. Es genügt, dass ein Elternteil brasilianischer Staatsbürger ist, damit seine Kinder die brasilianische Staatsangehörigkeit auch erhalten können.
Die Registrierung der ausländischen Geburtsurkunde ist notwendig für die Beantragung eines Reisepasses des Kindes. Selbst wenn das Kind mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt, darf es nur mit einem brasilianischen Reisepass nach Brasilien ein- oder ausreisen .
Daher: beantragen Sie bitte zuerst die Registrierung der Geburtsurkunde und dann den Reisepass für Minderjährige! Die ausländische Geburtsurkunde gilt nicht als brasilianischer Ausweis
Durch das Bundesgesetz NR. 11.790 vom 2.Oktober 2008 wurde der Text des Artikels 46, Gesetz Nr. 6.015 vom 31.Dezember 1973 geändert.
Die Altersgrenze für die Registrierung im Konsulat von im Ausland geborenen Kindern bis zum Alter von 12 Jahren wurde aufgehoben.
Für di Beurkundung der Geburt im Konsulat muss der Anwärter auf die brasilianische Staatsangehörigkeit einen Wohnsitz in Deutschland vorweisen.
REGISTRIERUNG VON MINDERJÄHRIGEN UNTER 12 JAHREN:
Persönliche Vorsprache des brasilianischen Elternteils mit den erforderlichen Dokumenten.
REGISTRIERUNG VON MINDERJÄHRIGEN ÜBER 12 JAHREN:
Persönliche Vorsprache des brasilianischen Elternteils, der Minderjährigen und der beiden Zeugen. Bei der persönlichen Vorsprache im Konsulat müssen alle ihre gültigen Reisepässe oder Personalausweise mitbringen.
REGISTRIERUNG VON MINDERJÄHRIGEN IM ALTER VON 16. BIS ZUM UNVOLLENDETEN 18.LEBENSJAHR:
Persönliche Vorsprache des brasilianischen Elternteils, der Minderjährigen und der beiden Zeugen. Bei der persönlichen Vorsprache im Konsulat müssen alle ihre gültigen Reisepässe oder Personalausweise mitbringen.
REGISTRIERUNG AB 18 JAHREN:
Persönliche Vorsprache des Volljährigen mit den zwei Zeugen erforderlich. Bei der persönlichen Vorsprache im Konsulat müssen alle ihre gültigen Reisepässe oder Personalausweise mitbringen.
Minderjährige Eltern oder ein Elternteil:
Für die Registrierung von Kindern von minderjährigen Eltern ist nach brasilianischem Recht die Vorsprache deren Eltern oder die dafür ernannte gesetzlicheVertretung erforderlich. Können die Eltern oder die gesetzliche Vertretung der minderjährigen Eltern nicht vorsprechen, wird eine notarielle beglaubigte Vollmacht benötigt.
WIE BEANTRAGT MAN DIE REGISTRIERUNG DER GEBURTSURKUNDE
Um die Geburtsurkunde registrieren zu lassen, muss der brasilianische Elternteil persönlich im Generalkonsulat erscheinen, da seine Unterschrift im Geburtenbuch hinterlegt und beurkundet werden soll. Um die Geburtsurkunde zu registrieren ist es nicht erforderlich, das Kind mitzubringen.
Die Unterlagen sind per Post einzureichen. Erst wenn die Unterlagen dem Generalkonsulat komplett vorliegen, wird - nach etwa 20 Werktagen - die persönliche Vorsprache des brasilianischen Antragstellers/in erforderlich sein.
BITTE BEACHTEN: Auch wenn die Unterlagen persönlich abgegeben werden, können wir die Geburtsregistrierung nicht am gleichen Tag vornehmen. Die nochmalige Anwesenheit in diesem Konsulat ist demnach erforderlich.
UNTERLAGEN:
ALLE UNTERLAGEN MÜSSEN VOLLSTÄNDIG SEIN.
1. GEBURTSURKUNDE DES ANWÄRTERS AUF DIE BRASILIANISCHE STAATSANGEHÖRIGKEIT IM ORIGINAL. Geburtsurkunde, ausgestellt ausserhalb Deutschlands: die Geburtsurkunde muss durch das Konsulat oder die Botschaft von Brasilien im Geburtsland beglaubigt und durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer ins Portugiesische, oder Deutsch, übersetzt werden.
2 ANTRAGSFORMULAR. (Hier klicken) Fehlerfrei und maschinell oder in Blockschrift ausfüllen, persönlich abgeben oder mit den vollständigen Unterlagen zusenden.
3 VATERSCHAFTSANERKENNUNG. Nicht erforderlich, wenn auf der Geburtsurkunde des Anwärters der Name des leiblichen Vaters eingetragen wurde. Im Original oder beglaubigte Kopie.
4 SORGERECHTNACHWEIS Falls Punkt 5 nicht zutrifft. Original oder beglaubigte Kopie.
5 BRASILIANISCHE HEIRATSURKUNDE. Ausgestellt in Brasilien oder von einem brasilianischen Konsulat oder Botschaft. Scheidungsurkunde (im Falle einer Scheidung). Original oder beglaubigte Kopie.
6 GEBURTSURKUNDE DES BRASILIANISCHEN ELTERNTEILS.Nur in portugiesischer Sprache. Original oder beglaubigte Kopie.
7 GEBURTSURKUNDE DES AUSLÄNDISCHEN ELTERNTEILS. Original oder beglaubigte Kopie.
Geburtsurkunde, ausgestellt ausserhalb Deutschlands: die Geburtsurkunde muss durch das Konsulat oder die Botschaft von Brasilien im Geburtsland beglaubigt und durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer ins Portugiesische, oder Deutsch, übersetzt werden. Original oder beglaubigte Kopie.
8 GÜLTIGER REISEPASS ODER PERSONALAUSWEIS DES BRASILIANISCHEN ELTERNTEIL (Seiten 1, 2, 3 und 4). Im Original.
9 GÜLTIGER REISEPASS (Seiten 1 bis 6) UND PERSONALAUSWEIS DES AUSLÄNDISCHEN ELTERNTEILS (Vor- und Rückseite).
10. GUTLESBARE FOTOKOPIE DES GÜLTIGEN REISEPASSES ODER DES PERSONALAUSWEISES DER BEIDEN ZEUGEN.
DIE EINTRAGUNG IM REGISTERBUCH IST GEBÜHRENFREI
DIE AUSSTELLUNG DER GEBURTSURKUNDE WIRD CA. 20 WERKTAGE DAUERN.
DER ANTRAG KANN NUR ANGENOMMEN UND BEARBEITET WERDEN WENN DIE UNTERLAGEN VOLLSTÄNDIG SIND
WICHTIGER HINWEIS
Laut Artikel 32 des Gesetzes 6.015/1973 muss eine vom Brasilianischen Generalkonsulat in München ausgestellten Geburtsurkunde im Standesamt in der die Antragssteller ihren Wohnsitz haben, registriert werden. Erst hierdurch erlangt diese Urkunde ihre Gültigkeit in Brasilien.
Für die Antragssteller, die noch keinen Wohnsitz in Brasilien haben, sollte die Registrierung der Geburtsurkunde in Brasília bei der nachstehend angegeben Anschrift beantragt werden:
CARTÓRIO MARCELO RIBAS
Ed. Venâncio 2000- SCS Quadra 08-BI. B-60
Sala 140 / E – 1º andar
70333-000 Brasília- DF
Tel.: 005561 – (3) 224 – 40 26 / 44 77
Fax: 005561 – (3) 223 – 80 81
E mail: cartoriomribas-df@terra.com.br
