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Ehefähigkeitszeugnis für Eheschließlungen in der Bundesrepublik Deutschland

Für innerhalb Brasiliens geschiedene brasilianische Staatsangehörige


Wichtiger Hinweis:
Das Generalkonsulat in München beglaubigt nur Dokumente, die in seinem Geschäftsbereich (Bayern und Baden-Württemberg) ausgestellt wurden.

Zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Eheschließungen in Bayern und Baden-Württemberg muss der brasilianische Staatsangehörige dem Brasilianischen Generalkonsulat folgende Dokumente vorlegen:

1. Fotokopie der Seiten 1 bis 3 des brasilianischen Reisepasses. Diese Kopien müssen nicht beglaubigt werden.

2. Auszug der brasilianischen Heiratsurkunde mit dem Vermerk über die rechtskräftig geschiedene Ehe.

Wenn eine gerichtliche Trennung der Scheidung vorausgegangen ist, so muss sowohl dieser Vermerk in dem Auszug der brasilianischen Heiratsurkunde enthalten sein als auch das Datum der Umwandlung der Trennung in eine rechtskräftige Scheidung.

Ein weiterer Vermerk gibt bei Frauen Auskunft über die Ablegung oder die Beibehaltung des ehelichen Familiennamens, bzw. die Wiederaufnahme des Mädchennamens.

3. Liegt die Scheidung länger als sechs Monate zurück, muss eine notarielle Aussage zweier volljähriger Zeugen vorgelegt werden. Diese Aussage soll bestätigen, dass die Brasilianerin/der Brasilianer seit der Scheidung nicht wieder geheiratet hat und der Familienstand auf "geschieden" lautet.

4. Eine Auflage der deutschen Behörden ist, dass außer dem vom brasilianischen Generalkonsulat erstellten Ehefähigkeitszeugnis, auch das komplette brasilianische Scheidungsurteil vorgelegt wird (Carta de Sentença do Divórcio).

Die oben genannten Originaldokumente müssen von einem deutschen Konsulat in Brasilien beglaubigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich sich das Standesamt der Antragstellerin/des Antragstellers befindet.

Die deutschen Standesämter empfehlen, die Originaldokumente von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzen zu lassen.Die Liste der im Zuständigkeitsbereich dieses Generalkonsulats (Bayern und Baden-Württemberg) öffentlich bestellten, vereidigten Übersetzer liegt hier bei.

Die Gebühr für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnises beträgt Euro 12,75 die auf das Konto des Konsulats Nr. 0349459700, Dresdner Bank AG, München, BLZ 70080000 einzuzahlen sind. Bitte einen Umschlag mit Briefmarken im Wert von Euro 3,50 für die Rücksendung der Dokumente beifügen.

Stand 02/08