Ehefähigkeitszeugnis für Eheschließlungen in der Bundesrepublik Deutschland
Für außerhalb Brasiliens geschiedene brasilianische Staatsangehörige und ausländische Staatsangehörige mit brasilianischen Staatsangehörigen verheiratet
Wichtiger Hinweis:
Das Generalkonsulat in München beglaubigt nur Dokumente, die in seinem
Geschäftsbereich (Bayern und Baden-Württemberg) ausgestellt wurden.
Zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Eheschließungen in Bayern und Baden-Württemberg muss der brasilianische Staatsangehörige dem Brasilianischen Generalkonsulat folgendes Dokument vorlegen:
1. Deutsches Scheidungsurteil. Dieses Urteil muss durch das zuständige deutsche Landgericht überbeglaubigt werden, bevor es dem Generalkonsulat zur Beglaubigung vorgelegt wird.
Anschließend muß das Dokument an einen Rechtsanwalt in Brasilien gesandt werden, der seinerseits die Übersetzung ins Portugiesische sowie den Anerkennungsprozeß des Scheidungsurteils beim Obersten Gericht in Brasilia veranlaßt.
2. Um einer Auflage der deutschen Behörden zu entsprechen, muß das vom Obersten Gericht in Brasilia anerkannte Scheidungsurteil dem zuständigen Standesamt in Brasilien zwecks Eintragung vorgelegt werden. Die/ Der brasilianische Staatsangehörige muß anschließend einen neuen Auszug ihrer/seiner Geburtsurkunde beantragen, auf dem die Vermerke über Eheschließung, Scheidung und Anerkennung des Scheidungsurteils aufgeführt sind.
3. Erst nach Vorlage des durch das brasilianische Oberste Gericht vorschriftsmäßig anerkannten Scheidungsurteil kann das Generalkonsult ein Ehefähigkeitszeugnis für die 2. Eheschließung ausstellen.
4. Sollte die Scheidung länger als sechs Monate zurückliegen, muss eine notarielle Aussage zweier volljähriger Zeugen vorgelegt werden, in der bestätigt wird, dass die Brasilianerin/der Brasilianer seit der Scheidung nicht wieder geheiratet hat und der Familienstand auf "geschieden" lautet.
Die Gebühr für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnises beträgt Euro 12,75 und ist zu entrichten:
a) in bar.
b) per Banküberweisung, auf das Konto des Konsulats Nr. 0349459700, Dresdner Bank München, BLZ 70080000.
Bitte einen Umschlag mit Briefmarken im Wert von Euro 3,50 für die Rücksendung der Dokumente beifügen .
Stand 02/08
