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Eheschließung in der Bundesrepublik Deutschland

Wichtiger Hinweis:

Neue Anschrift: Sonnenstr. 31, 4.Stock

80331 München

 

 


Es empfiehlt sich, dass Sie sich beim jeweils zuständigen Standesamt in Iherer Gemeinde erkundigen, welche Dokumente zur Eheschließung erforderlich sind.

Das brasilianische Generalkonsulat kann dazu folgende Richtlinien erteilen:

Für die Eheschließung in der Bundesrepublik Deutschland muss die ledige Brasilianerin/der ledige Brasilianer folgende Unterlagen in Brasilien beantragen:

1. Neuer Auszug der Geburtsurkunde (Aussteltungsdatum soll nicht länger als 180 Tage zurückliegen) und

2. Ledigkeitsbescheinigung, ausgestellt vom zuständigen Standesamt in Brasilien, mit dem Vermerk, dass "kein Eintrag über eine frühere Eheschließung vorliegt" (siehe beiliegende Muster) oder der zuständigen Geschäftsstelle für Aufgebote, die bestätigt, dass einer Eheschließung auf Grund des Familienstandes nichts im Wege steht.

Die oben genannten Originaldokumente müssen von einem deutschen Konsulat in Brasilien beglaubigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich sich das Standesamt der Antragstellerin/des Antragstellers befindet.

Die deutschen Standesämter empfehlen, die beiden Originaldokumente von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Die Liste der im Zuständigkeitsbereich dieses Generalkonsulats (Bayern und Baden-Württemberg) öffentlich bestellten, vereidigten Übersetzer liegt bei.

Wichtiger Hinweis:

Die/der brasilianische Staatsangehörige muss unbedingt mit einem Visum zur Heirat in die Bundesrepublik Deutschland einreisen. Dieses Visum erteilt das zuständige deutsche Konsulat in Brasilien.

Die Behörden in der Bundesrepublik Deutschland prüfen vor der Eheschließung, ob dieses Visum im brasilianischen Reisepass eingetragen wurde.