Eheschließung in Brasilien
Es empfiehlt sich, dass Sie sich beim jeweils
zuständigen Standesamt in Brasilien erkundigen, welche Dokumente zur
Eheschließung erforderlich sind.
Das brasilianische BGB (Art. 180, Buch I) sieht zur standesamtlichen Eheschließung folgende Unterlagen vor:
1. Geburtsurkunde, nicht älter als 180 Tage, am besten auf internationalem Formular und in portugiesischer Sprache.
2. Nachweis über den eigenen Wohnsitz (Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes) und falls möglich, auch die Meldebescheinigung der Eltern.
3. Falls noch nicht volljährig (18 Jahre), ist eine notarielle Einwilligungserklärung der Eltern oder des Vormunds erforderlich. Falls geschieden, wird die Vorlage der Scheidungsurkunde verlangt. Falls verwitwet, ist die Vorlage der Sterbeurkunde des Ehepartners nötig.
4. In Brasilien gilt die notarielle Erklärung zweier volljähriger Zeugen (verwandt oder nicht) als Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese geben eine Erklärung über den derzeitigen Familienstand (ledig, geschieden oder verwitwet) der/des Verlobten ab. Die Zeugen bestätigen damit, dass einer Eheschließung nichts im Wege steht.
Wichtiger Hinweis:
Alle Originaldokumente müssen zusätzlich zur Unterschrift des Beamten, auch einen Stempel und dessen Namen in Maschinenschrift aufweisen.
Die oben genannten deutschen Originaldokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Portugiesische übersetzt werden. Anschließend lassen Sie die Dokumente bitte im Brasilianischen Konsulat beglaubigen. Nur so sind sie in Brasilien rechtsgültig.
Die Übersetzung der konsularisch beglaubigten deutschen Originale ins Portugiesische, kann auch in Brasilien von einem vereidigten Übersetzer vorgenommen werden.
Die Gebühr für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnises beträgt Euro 17,00 pro Dokument und ist zu entrichten:
a) in bar.
b) per Banküberweisung, auf das Konto des Konsulats Nr. 0349459700, Dresdner Bank München, BLZ 70080000.
c) per Scheck.
Bitte einen Umschlag mit Briefmarken im Wert von Euro 3,50 für die Rücksendung der Dokumente beifügen .
Stand 02/08
