CPF
Cadastro da Pessoa Física - Register natürlicher Personen
Beantragung einer brasilianischen „Steuernummer“Die Einschreibung für die CPF Steuernummer ist für Brasilianer und Ausländer, die in Brasilien, Güter oder Besitzrechte innehaben, die öffentlich registriert werden müssen, so etwa Immobilien, Kraftfahrzeuge, Wasserfahrzeuge, sowie Beteiligungen, Girokonten sowie Anlagen auf dem Finanz- und Kapitalmarkt. Jede natürliche Person erhält einmalig eine "CPF-Steuernummer", eine zweite Nummer wird nicht erteilt. Die Steuernummer wird suspendiert, wenn zweimal in Folge die Einkommensteuererklärung (Declaração de Imposto de Renda - DIRPF) oder die jährliche Erklärung über die Steuerbefreiung (Declaração Anual de Isento) nicht eingereicht wird. Auch natürliche Personen, die nicht verpflichtet sind, sich für die CPF-Steuernummer einzuschreiben, können eine Steuernummer beantragen.
Das Konsulat nimmt die Dokumente lediglich entgegen und leitet sie an den Obersten Finanzbehörde (Receita Federal) weiter, da es in Sachen CPF selbst nicht tätig werden kann. Anfragen sind daher an die Abteilung "Fale conosco" der Obersten Finanzbehörde (Receita Federal) zu richten.
Die CPF Steuernummer kann man PERSÖNLICH oder per POST beantragen.
PERSÖNLICH
Einschreibung (Inscrição)
- Ordnungsgemäß ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular "Ficha Cadastral de Pessoa Física" FCPF.
Das Formular muß unbedingt aus dem Internet heruntergeladen werden und ist im Konsulat nicht erhältlich. Die Bearbeitungsnummer "código de atendimento" auf dem Formular wird vom Server einmalig vergeben und dient zur eindeutigen Identifikation des jeweiligen Antrags. Das Formular darf daher nicht für Dritte fotokopiert werden.
www.receita.fazenda.gov.br/Aplicacoes/ATCTA/CpfEstrangeiro/fcpf.asp- Gültiger Reisepass oder Personalausweis( bei Ausländern oder/und gültiger RNE-Ausweis)
- € 4,25
PER POST
1. Einschreibung
An das Konsulat sind folgende Unterlagen zu senden:
- Das ausgedruckte Formular – FCPF „Ficha Cadastral de Pessoa Fisica“(im Original) www.receita.fazenda.gov.br/Aplicacoes/ATCTA/CpfEstrangeiro/fcpf.asp
- Notariell beglaubigte Fotokopie des Reisepasses oder des Personalausweisses (Die unterschrift des Notars muss mit Stempel oder Schreibmaschine wiederholt werden).
- Gebühr von € 17,00-.
2. Änderung der eingetragenen Daten ( Alteração dos dados cadastrais ): Um eine Änderung der Registerdaten vornehmen zu lassen, müssen die entsprechenden Dokumente vorgelegt werden, - z.B. – bei der Änderung des Familiennamens.
- Das ausgedruckte Formular – FCPF (im Original) www.receita.fazenda.gov.br/Aplicacoes/ATCTA/CpfEstrangeiro/fcpf.asp
- Notariell beglaubigte Fotokopie des Reisepasses oder des Personalausweisses (Die unterschrift des Notars muss mit Stempel oder Schreibmaschine wiederholt werden).
- Gebühr von € 17,00-.
3. Regelung des Steuerregisters der natürlichen Personen ( Regularização da situação cadastral ): Falls eine natürliche Person nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung (Declaração de Imposto de Renda - DIRPF) verpflichtet ist, kann die Ordnungsmäßigkeit der Eintragung durch Einreichen der Erklärung über die Steuerbefreiung (Declaração Anual de Isento) für das jeweilige Steuerjahr oder eines Antrags auf Herstellung der Ordnungsmäßigkeit bei der Konsularabteilung hergestellt werden.
4. Löschung des Eintrags ( Cancelamento ): Im Falle des Ablebens der natürlichen Person muß die Löschung des Eintrags durch den Ehepartner oder einen Verwandten beantragt werden, dabei ist die Sterbeurkunde vorzulegen.
Allgemeine Bemerkungen
Dokumente sind im Original einzureichen. Das Konsulat prüft die Unterlagen, beglaubigt die Kopien (Euro 4,25 pro Dokument) und reicht die Originale an den Antragsteller zurück (bitte frankierten Umschlag beifügen).
Auf der Homepage der Obersten Finanzbehörden kann überprüft werden, wie weit die Bearbeitung des Antrages fortgeschritten ist (hier klicken): ( www.receita.fazenda.gov.br/Aplicacoes/ATCTA/CPF/ConsultaAndamento.asp ), dazu wird die Bearbeitungsnummer " Código de atendimento " benötigt, die auf dem Antragsformular angegeben ist. Aus dem Ausland können auch Informationen über die Telefonnummer 0055 - 78300-78300 eingeholt werden.
Die Konsularabteilung erteilt die CPF-Steuernummer nicht und kann auch die Bearbeitungszeit nicht beeinflussen.
Die Finanzbehörden übersenden die CPF-Steuerkarte nicht ins Ausland. Sie können das Dokument jedoch einem Bevollmächtigten übersenden, sofern dieser eine gültige CPF-Steuernummer besitzt und in Brasilien wohnhaft ist.
